AGB für Software-Module — Coverage Check Web-Services (CCWS)
Stand: September 2025 · Abonnement-Lizenz
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Überlassung und Nutzung des Software-Modules «Coverage Check Web-Services (CCWS)» (nachfolgend «Software») der Automatify AG (nachfolgend «Anbieter») durch den Kunden. Sie sind integraler Bestandteil des Lizenzvertrages.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Der Anbieter überlässt dem Kunden die Software in ausführbarer Form (Objektcode) zur Installation und zum Betrieb auf der eigenen IT-Infrastruktur des Kunden.
2.2. Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung. Die für den Betrieb der Software erforderliche Systemumgebung ist vom Kunden bereitzustellen.
3. Abhängigkeit von Drittdiensten
3.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass wesentliche Funktionalitäten der Software von der Verfügbarkeit und korrekten Funktionsweise externer Dienste Dritter, namentlich SASIS, UPI und Covercard (nachfolgend «Drittdienste»), abhängig sind.
3.2. Diese Drittdienste stehen nicht unter der Kontrolle des Anbieters. Der Anbieter übernimmt daher keine Verantwortung oder Gewährleistung für deren Verfügbarkeit, Stabilität oder Funktionalität.
3.3. Eine Nichtverfügbarkeit, eine Störung oder eine Änderung der Schnittstellen dieser Drittdienste, welche die Funktionalität der Software beeinträchtigt, stellt keinen Mangel der Software dar und begründet keine Ansprüche des Kunden (wie z. B. Minderung der Lizenzgebühr, Schadenersatz oder ausserordentliche Kündigung) gegenüber dem Anbieter.
4. Nutzungsrechte (Lizenz)
4.1. Der Anbieter räumt dem Kunden gegen Bezahlung der jährlichen Lizenzgebühr das nichtausschliessliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software für die Dauer des Vertrages für eigene, interne Unternehmenszwecke zu nutzen.
4.2. Die Nutzung ist auf das Unternehmen des Kunden beschränkt.
4.3. Dem Kunden ist es untersagt, die Software zu vermieten, zu unterlizenzieren oder Dritten zugänglich zu machen. Das Kopieren, Verändern oder Zurückentwickeln (Reverse Engineering) der Software ist, über das gesetzlich zwingend zulässige Mass hinaus, untersagt.
4.4. Bei Beendigung des Vertrages erlischt das Nutzungsrecht. Der Kunde ist verpflichtet, die Software von all seinen Systemen vollständig zu deinstallieren und zu löschen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1. Für die Nutzungsrechte, die Wartung und die Weiterentwicklung der Software entrichtet der Kunde eine jährliche Lizenzgebühr.
5.2. Die Lizenzgebühr ist jährlich im Voraus fällig, zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung.
5.3. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, nach vorgängiger Mahnung das Nutzungsrecht auszusetzen und die Funktionalität der Software einzuschränken, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist.
6. Wartung und Weiterentwicklung
6.1. Die jährliche Lizenzgebühr deckt die Wartung und Weiterentwicklung der Software ab.
6.2. Die Wartung umfasst die Behebung von technischen Fehlern (Bug-Fixing).
6.3. Die Weiterentwicklung beinhaltet die Bereitstellung von Updates und neuen Versionen der Software (Upgrades), sobald diese vom Anbieter allgemein freigegeben werden. Die Installation dieser Updates ist nicht Bestandteil dieses Vertrags.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Der Anbieter gewährleistet während der gesamten Vertragsdauer, dass die Software die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Funktionen im Wesentlichen erfüllt (im Rahmen der Mängelbehebungspflicht gemäss Ziffer 6). Diese Gewährleistung gilt unter dem Vorbehalt der Regelung in Ziffer 3.
7.2. Mängel müssen vom Kunden unverzüglich und nachvollziehbar schriftlich gemeldet werden. Der Anbieter wird den Mangel im Rahmen seiner Wartungsverpflichtungen in angemessener Frist beheben.
7.3. Die Haftung des Anbieters für direkte Schäden wird, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe einer bezahlten Jahreslizenzgebühr beschränkt. Jede Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden (wie entgangener Gewinn oder Datenverlust) wird vollumfänglich wegbedungen.
8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1. Der Vertrag wird für eine Mindestdauer von einem Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 90 Tagen vor Ablauf der Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird.
8.2. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
9.2. Für alle weiteren Leistungen, welche die Automatify erbringt, gelten die Automatify AGB für IT-Dienstleistungen: automatify.ch/agb
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9.4. Anwendbares Recht ist ausschliesslich Schweizer Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts).
9.5. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Automatify AG.