AGB für die Automatify UiPath Productivity Library
Stand: September 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Überlassung und Nutzung der Automatify UiPath Productivity Library (nachfolgend «Framework») der Automatify AG (nachfolgend «Anbieter») durch den Kunden. Das Framework dient als Accelerator, um die Entwicklung von UiPath Automatisierungen effizienter zu gestalten. Diese AGB sind integraler Bestandteil des jeweiligen Vertrags.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Der Anbieter stellt dem Kunden das Framework in ausführbarer Form (Objektcode) zur Installation und zum Betrieb auf der eigenen IT-Infrastruktur des Kunden zur Verfügung.
2.2. Der Funktionsumfang des Frameworks ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung. Die für den Betrieb des Frameworks erforderliche Systemumgebung ist vom Kunden bereitzustellen.
3. Pflichten des Kunden
3.1. Der Kunde verpflichtet sich, das Framework nur im Rahmen der ihm eingeräumten Nutzungsrechte und im Einklang mit den Bestimmungen dieser AGB zu verwenden.
3.2. Der Kunde ist für die Einhaltung aller Lizenzbestimmungen verantwortlich.
3.3. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die regelmässige Sicherung seiner Daten und Systeme.
4. Nutzungsrechte (Lizenz)
4.1. Lizenzerwerb (Kauf): Der Anbieter räumt dem Kunden gegen Bezahlung des vereinbarten einmaligen Betrags das zeitlich unbeschränkte, nicht-ausschliessliche und nicht übertragbare Recht ein, das Framework für eigene, interne Unternehmenszwecke zu nutzen.
4.2. Bereitstellung im Rahmen einer Zusammenarbeit: Das Framework kann dem Kunden auch im Kontext einer aktiven Zusammenarbeit mit dem Anbieter bei der Entwicklung von Automatisierungen bereitgestellt werden. In diesem Fall sind die Nutzungsrechte durch den entsprechenden Dienstleistungs- oder Projektvertrag geregelt. Ist nichts anderes definiert, wird das Framework im Rahmen der Zusammenarbeit kostenlos bereitgestellt.
4.3. Nutzungsrechte nach Beendigung der Zusammenarbeit: Endet die aktive Zusammenarbeit gemäss Ziffer 4.2, gilt folgende Regelung:
a) Der Anbieter gewährt dem Kunden eine zeitlich unbeschränkte, nicht-ausschliessliche Lizenz zur Weiternutzung des Frameworks für alle bis zum Beendigungsdatum bereits produktiv realisierten Automatisierungen.
b) Für die Entwicklung neuer Automatisierungen unter Verwendung des Frameworks ist nach Beendigung der Zusammenarbeit der Erwerb einer Lizenz durch die Zahlung eines einmaligen Betrags gemäss den zu diesem Zeitpunkt gültigen kommerziellen Bedingungen des Anbieters erforderlich.
4.4. Allgemeine Nutzungsbeschränkungen: Die Nutzung ist auf das Unternehmen des Kunden beschränkt. Dem Kunden ist es untersagt, das Framework zu vermieten, zu unterlizenzieren oder Dritten zugänglich zu machen. Das Zurückentwickeln (Reverse Engineering) des Frameworks ist, über das gesetzlich zwingend zulässige Mass hinaus, untersagt. Das Verändern des Frameworks für eigene, interne Unternehmenszwecke ist gestattet.
4.5. Rechte und Pflichten bei Lizenzerwerb: Mit dem Erwerb der Lizenz ist der Kunde zur Vornahme von Erweiterungen und Anpassungen am Framework für eigene, interne Unternehmenszwecke berechtigt. Mit jeder eigenen Erweiterung oder Änderung am Framework erlischt jegliche Gewährleistung des Anbieters für das Framework. Die Nutzung des Frameworks, auch in erweiterter oder modifizierter Form, bleibt ausschliesslich auf das Unternehmen des Kunden beschränkt.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1. Für die Nutzungsrechte gemäss Ziffer 4.1 und 4.3b (Einmalige Lizensierung) entrichtet der Kunde einen einmaligen Betrag.
5.2. Einmalige Beträge sind fällig innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung.
5.3. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, nach vorgängiger Mahnung das Nutzungsrecht auszusetzen, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist.
6. Wartung und Weiterentwicklung
6.1. Die Wartung und Weiterentwicklung des Frameworks ist nicht im Lizenzerwerb enthalten. Für jegliche Wartungs-, Anpassungs- oder Weiterentwicklungsleistungen des Anbieters ist eine separate Beauftragung erforderlich. Es besteht kein Anspruch auf kostenlose Wartung oder Weiterentwicklung.
6.2. Sofern der Kunde Wartungsleistungen des Anbieters in Anspruch nimmt, werden diese gemäss den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Tagessätzen des Anbieters verrechnet. Die Wartung umfasst die Behebung technischer Fehler (Bug-Fixing) nach bestem Wissen und Gewissen (Best-Effort-Basis).
6.3. Jegliche Weiterentwicklung des Frameworks – einschliesslich Anpassungen, Erweiterungen, Optimierungen sowie Bereitstellung von neuen Versionen oder Updates – ist grundsätzlich kostenpflichtig und wird ebenfalls gemäss den jeweils gültigen Tagessätzen des Anbieters erbracht. Die Installation oder Integration solcher Weiterentwicklungen beim Kunden ist nicht in den Entwicklungsleistungen enthalten und wird separat verrechnet.
6.4. Der Abschluss eines Wartungs- oder Weiterentwicklungsvertrags erfolgt separat und bedarf der Schriftform. Ohne einen solchen Vertrag besteht kein Anspruch des Kunden auf Bereitstellung von Updates, Upgrades oder Supportleistungen.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Gewährleistungsausschluss: Das Framework wird dem Kunden im «Ist-Zustand» («as is») überlassen. Jegliche Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Korrektheit, Fehlerfreiheit, Funktionalität oder Eignung für einen bestimmten Zweck, wird, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich wegbedungen. Die Gewährleistung erlischt bei jeder eigenmächtigen Erweiterung oder Änderung des Kunden am Framework (siehe Ziffer 4.5).
7.2. Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Anbieters für direkte Schäden wird, soweit gesetzlich zulässig, auf 20 % des einmaligen Kaufpreises (nach 4.1 und 4.3b) beschränkt; dies gilt jedoch nur, sofern das Framework vom Kunden nicht verändert wurde. Hat der Kunde das Framework verändert, wird jegliche Haftung für direkte Schäden ebenfalls, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich wegbedungen. Die Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden (wie entgangener Gewinn oder Datenverlust) wird in jedem Fall vollumfänglich wegbedungen.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
8.2. Für alle weiteren Leistungen, welche die Automatify erbringt, gelten die «Automatify AGB für IT-Dienstleistungen», abrufbar unter: automatify.ch/agb
8.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
8.4. Anwendbares Recht ist ausschliesslich Schweizer Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts).
8.5. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Automatify AG.